Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer persönlichen Versorgung in der Schwangerschaft, zur Geburt, im Wochenbett und in der Stilllzeit: Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!
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Hebammenleistungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen! Dies umfasst z.B. Mutterschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, ambulante Geburtshilfe sowie Wochenbettbetreuung (Nachsorge). Die von uns erbrachten Leistungen nach § 134a SGB V werden direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Bei zusätzlichen Wunschleistungen oder einzelnen Kursen kann die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden:
Wir helfen Ihnen mit entsprechenden Formularen.
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